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 S T A T U T E N

 

Büetigen, 08. April 2005

 

Artikel 1: Zweck

Der polysportive Verein “Büetiger Sport Club 05” (BSC 05) bezweckt die geistige und körperliche Ertüchtigung in jeglicher Art.

 

Artikel 2: Vorstand

Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt und besorgt die Geschäfte des Vereins.

 

Artikel 3: Mitgliederbeitrag

Die Mitglieder setzen auf Vorschlag des Vorstandes den Mitgliederbeitrag fest.

 

Artikel 4: Mitglieder

  

Der Vorstand beschliesst ein Mitglieder- und Organisationsreglement.

 

Artikel 5: Schulden

Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

 

Artikel 6: Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins und der Verwendungszweck des restlichen Vereinsvermögens wird durch die Mitglieder beschlossen.

  

Artikel 7: Schlussbestimmungen

Wo in oben stehenden Artikeln nicht explizit geregelt, gelten die Artikel 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

Statuten beschlossen an der Gründungsversammlung vom 08.04.2005

 

                                                           Der Tagespräsident:                 Der Tagessekretär

 

 

                                                           Walter Heuer                            Andreas Sollberger