Büetigen, 8. April 2005
Artikel 1: Zweck
Der polysportive Verein "Büetiger Sport Club 05" (BSC 05) bezweckt die geistige und körperliche Ertüchtigung in jeglicher Art.
Artikel 2: Vorstand
Der Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt und besorgt die Geschäfte des Vereins.
Artikel 3: Mitgliederbeitrag
Die Mitglieder setzen auf Vorschlag des Vorstandes den Mitgliederbeitrag fest.
Artikel 4: Mitglieder
Der Vorstand beschliesst ein Mitglieder- und Organisationsreglement
Artikel 5: Schulden
Für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 6: Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins un der Verwendungszweck des restlichen Vereinsvermögens wird durch die Mitglieder beschlossen.
Artikel 7: Schlussbestimmungen
Wo in oben stehenden Artikeln nicht explizit geregelt, gelten die Artikel 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Stauten beschlossen an der Gründungsversammlung vom 8. April 2005
Der Tagespräsident: Walter Heuer
Der Tagessekretär: Andreas Sollberger