Mitglieder- und Organisationsreglement
Organisation
Art. 1
1 Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins.
2 Sie wird vom Vorstand einberufen.
3 Die Einberufung erfolgt nach Vorschriften der Statuten und überdies von Gesetzes wegen, wenn ein Fünftle der Mitglieder dies verlangt.
Zuständigkeit
Art. 2
1 Die Vereinsversammlung beschliesst über die definitive Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht anderen Organen des Vereins übertragen sind.
2 Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen, unbeschadet der Ansprüche, die den Abberufenen aus bestehenden Verträgen zustehen.
3 Das Recht der Abberufung besteht, wen ein wichtiger Grund sie rechtfertigt, von Gesetzes wegen.
Stimmrecht und Mehrheit
Art. 3
1 Alle Vereinsmitglieder haben in der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht.
2 Mitglieder können alle männlichen Personen zwischen dem 30. und 99. Lebensjahr werden.
3 Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Vorstand
Art. 4
1 Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen
- Präsident
- Sekretär und Vize-Präsident in Personalunion
- Kassier
- 1. techn. Leiter
- 2. techn. Leiter
Kontrollstelle
Art. 5
1 Die Vereinskasse wird durch 2 gewählte Revisoren jährlich kontrolliert und Décharge an den Vorstand erteilt.
Wahlen
Art. 6
1 Die Vorstands- und Revisorenstellen werden jährlich gewählt.
Mitgliedschaft
Art. 7
1 Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Ohne gegenteiligen Beschluss der Vereinsversammlung wird jeder Teilnehmer nach dem 6. Trainingstag automatisch Mitglied und schuldet die Restanz zum vollendeten Geschäftsjahr.
2 Der Austritt ist von Gesetzes wegen zulässig auf Ende des Geschäftsjahres.
3 Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich.
Stellung ausgeschiedener Mitglieder
Art. 8
1 Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, habenauf das Vereinsvermögen keinen Anspruch.
2 Für die Beiträge haften sie nach Massgabe der Zeit ihrer Mitgliedschaft.
Geschäftsjahr
Art. 9
1 Das Geschäftsjahr wird auf den 30. April abgeschlossen.
Versicherung
Art. 10
1 Für die Versicherung ist jedes Mitglied selber verantwortlich.
Mitglieder- und Organisationsreglement - unter Vorbehalt der Zustimmung des gewählten Vorstandes - als Anhang zu den Statuten des BSC 05, beschlossen an der Gründungsversammlung vom 8. April 2005
Der Tagespräsident: Walter Heuer
Der Tagessekretär: Andreas Sollberger